Das neue UWG 2021/2022

Bereits im Jahr 2021 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nachhaltig geändert und ist nun erneut reformiert worden.

Wer daher etwa mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher wirbt, hat fortan dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form zu dokumentieren und aufzubewahren. Zudem gibt es auch eine neue Regelung zur sogenannten „Dual Quality“. Hierunter versteht man die einheitliche Werbung für Waren, die sich aufgrund ihrer Herkunft aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten doch voneinander unterscheiden. Außerdem gibt es viele Neuerungen bei der online Werbung mit Rankings und Kundenbewertungen. Schließlich sind die werbenden Unternehmen nunmehr erstmals Schadensersatzansprüchen von Verbrauchern ausgesetzt, die von unlauterer Werbung angelockt wurden.

Hinzukommt auch eine neue Regelung in der Preisangabenverordnung, die vorsieht, dass bei Preisreduktionen der niedrigste Preis angegeben werden muss, zu dem die nun rabattierte Ware in den letzten 30 Tagen angeboten wurde. Dies wirft eine Vielzahl von Fragen auf. So etwa dann, wenn Komplettangebote aus unterschiedlichen Waren angeboten werden.

Wer diese Neuerungen nicht beachtet, begeht Wettbewerbsverstöße nach dem UWG. Dies kann zu Abmahnungen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren führen. Umso wichtiger ist es, den eigenen Werbeauftritt entsprechend anzupassen.

Kosten:
Der Teilnahmebeitrag beträgt 30,00 € pro Person.
Der Kostenbeitrag ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.
Für Anmeldungen, die nicht bis zum 11.10.2022 (12 Uhr) storniert werden, ist jeweils der volle Kostenbeitrag fällig. Die Stornierung bedarf der Textform.

Den Link zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung und Einwähldetails erhalten Sie am 11.10.2022 per E-Mail.

Über diese Veranstaltung

Digitale Veranstaltung
12.10.2022
14:30 - 16:30 Uhr