Handlungsbedarf für Ihr Impressum?!

29.05.2024

Durch einige Gesetzesänderungen ist die Anbieterkennzeichnung auf § 5 TMG nicht mehr korrekt. Das Telemediengesetz hat anderen Vorschriften Platz gemacht. Was ist die kurze pragmatische Lösung? Nehmen Sie den Verweis auf den Paragrafen und das Gesetz heraus und verwenden Sie nur die Überschrift „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Hintergründe können Sie auf dem shopbetreiber-blog von Dr. Carsten Föhlisch nachlesen.