GESCHRIEBEN VON

Peter Bodensohn
Nach einer kaufmännischen Ausbildung und meinem Abschluss als Betriebswirt (VWA) mit Schwerpunkt im Marketing, habe ich lange im „Mutterschiff“ IHK gearbeitet. Seit 2021 nun unterstützte ich das BIEG bei der Seminarplanung und den Checkformaten. Sie haben Fragen zu Veranstaltungen, Beratungsterminen oder Ihrer Anmeldung? Melden Sie sich gerne!

Achtung Abmahnung: Nutzung von Google Fonts auf der Website DSGVO-Verstoß?

Geschrieben von Peter Bodensohn

26.10.2022

Bei Google Fonts handelt es sich um einen Service von Google, bei dem auf der Website eingebundene Schriftarten von einem Google-Server geladen werden, sobald ein Nutzer die Seite betritt. Dies ist in der Tat problematisch in Bezug auf die DSGVO. Es werden dabei nämlich die Nutzerdaten in Form der IP-Adresse an Google übermittelt. Empfehlung: Wenn sie Google Fonts nutzen möchten, laden Sie diese herunter und installieren sie „lokal“ auf der Website.

Sollten Sie schon eine Abmahnung erhalten haben, ist die Empfehlung nicht einfach zu zahlen, sondern eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ansprüche sind in der Regel unbegründet.

Im Zweifel kontaktieren Sie gerne die Rechtsabteilung Ihrer IHK!

Rechtliche Beratung der IHKs

  • IHK Frankfurt am Main
  • IHK Offenbach am Main
  • IHK Wiesbaden: Frau Beate Scheibig, Tel. 0611 1500-174
  • IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern: Frau Kathrin Schmidt (Abteilungsleitung), Tel. 06181 9290-8410
  • IHK Fulda: Herr Hermann Vogt (Abteilungsleitung), Tel. 0661 284-20