Sabine Heukrodt-Bauer

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Sabine Heukrodt-Bauer
Sabine Heukrodt-Bauer unterstützt Sie im E-Mail-Marketing, beispielsweise zur Marketing Automation und Leadgenerierung, zum Tracking und Targeting oder im Social Media Marketing wie zur Werbekennzeichnung sowie der Erstellung von Influencer-Verträgen. Sie ist Sprecherin auf diversen Events und Kongressen der IT-Branche rund um die Themenbereiche „IT-Recht“, „Online-Marketing-Recht“, „Datenschutz“ und „E-Commerce-Recht“.

Checkliste: Onlinerecht

Geschrieben von Sabine Heukrodt-Bauer

Was braucht meine Website, damit rechtlich nichts schief geht? Ein Impressum ist Pflicht: Sie sind verantwortlich für die Inhalte und das muss erkennbar sein. Eine Datenschutzerklärung: sie muss den Besucher aufklären über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Und zuletzt: alle Bilder und Grafiken haben einen Urheber, der im Zweifel zur Nutzung einwilligen muss. Die drei praktischen Checklisten zeigen Ihnen die einzelnen Punkte, die Sie jeweils beachten müssen.

1. Impressumspflicht (§§ 5, 6 TMG; §§ 2,3 DL-InfoV; § 18 MStV)

  • Nennung von Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigter
  • Nennung einer E-Mail-Adresse
  • ggf. Nennung der zuständige Aufsichtsbehörde
  • ggf. Nennung von Registereintragungen (Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Genossenschaftsregister)
  • ggf. Nennung der zuständigen Kammer, Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, berufsrechtliche Regelungen und Info, wie sie zugänglich sind (z. B. bei Ärzten, Architekten, Anwälten)
  • Nennung der Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §§ 27a UStG oder Wirtschafts-Identifikationsnummer nach §§ 139c AO
  • ggf. zusätzliche Angaben nach §§ 2, 3 DL-InfoV (bei Dienstleistungen)
  • ggf. Verantwortlicher nach § 18 MStV (bei journalistisch-redaktionellen Inhalten)

2. Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO)

  • Nennung von Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, ggf. des Vertreters und ggf. des Datenschutzbeauftragten
  • Nennung der Zwecke und jeweiligen Rechtsgrundlage der einzelnen Datenverarbeitungen; auch wenn die Datenverarbeitung auf der Grundlage der überwiegenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen erlaubt ist, sind die Prozesse zu benennen
  • ggf. Nennung von Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern bei Datenweitergabe an Dritte
  • ggf. Nennung der Absicht, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, einschließlich des Vorhandenseins oder Fehlens eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission oder ggf. eines Verweises auf die geeigneten oder angemessenen Garantien
  • Nennung der Speicherungsdauer von den personenbezogenen Daten
  • Nennung der Betroffenenrechte: Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Löschungsrecht, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht, Recht auf Datenübertragbarkeit, ggf. Widerrufsrecht bei Erteilung von Einwilligungen, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

3. Urheberrecht

  • Vorliegen einer Einwilligung des Urhebers für Nutzung von fremden Fotos, Texten usw.?
  • Nutzung von fremden Fotos, Texten usw. innerhalb der Lizenzbedingungen (z.B. Nutzung auf Webseite, den sozialen Medien, in gedruckten Formaten, innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes, einer bestimmten Region usw.)?
  • Platzierung der Urheberrechtsnachweise, Ausnahme: Urheber hat auf Nennung verzichtet
  • Wenn Personen auf Fotos erkennbar sind: Einwilligung wegen Recht am eigenen Bild und/oder Datenschutz vorhanden?
  • Wenn Sachen oder Gebäude auf Fotos erkennbar sind: Einwilligung wegen ggf. bestehendem Urheberrechtsschutz oder Designschutz nach dem DesignG vorhanden (es sei denn, es gilt die Panoramafreiheit (§§ 59 UrhG) bzw. die Sache oder das Gebäude ist nur Beiwerk (§§ 57 UrhG))?